Der Weg zur Hilfe

Wer kann Unterstützung beantragen?

SGB VIII in Aktion: Familien stärken

Hilfe nach SGB VIII

Nach § 27 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (SGB VIII) haben Personensorgeberechtigte das Recht, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen, wenn sie die angemessene Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen aus verschiedenen Gründen nicht gewährleisten können. In solchen Situationen kann die Inanspruchnahme von Hilfe notwendig sein, um die angemessene Entwicklung und Entfaltung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern.

Recht auf Unterstützung

Der Gesetzestext besagt, dass die Hilfe zur Erziehung geeignet und notwendig sein muss, um sicherzustellen, dass das Kind oder der Jugendliche die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhält. Dies kann Situationen umfassen, in denen Eltern oder andere Personensorgeberechtigte aufgrund persönlicher Herausforderungen, familiärer Probleme oder anderer Faktoren nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse ihres Kindes ausreichend zu erfüllen.

Ziel der Hilfe

Es ist wichtig zu betonen, dass das Ziel dieser Hilfe zur Erziehung darin besteht, die Entwicklung und das Wohl des Kindes oder Jugendlichen zu fördern und sicherzustellen, dass es unter den gegebenen Umständen die bestmögliche Unterstützung erhält. Die Entscheidung, Unterstützung in Anspruch zu nehmen, basiert auf einer umfassenden Prüfung der individuellen Situation und Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen, wobei stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.

Art und Umfang der Hilfe

Die Art und der Umfang der gewährten Hilfe zur Erziehung werden sorgfältig und individuell nach den erzieherischen Bedürfnissen eines jeden Kindes oder Jugendlichen festgelegt. Bei dieser Entscheidung werden nicht nur die unmittelbaren Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt, sondern auch sein näheres soziales Umfeld, zu dem beispielsweise die Familie, Schule, Freunde und andere betreuende Institutionen gehören.

Die Einbeziehung des sozialen Umfelds ist von entscheidender Bedeutung, da es oft einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen hat. Das Ziel besteht darin, die bestmögliche und effektivste Unterstützung bereitzustellen, die sowohl die individuellen Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen als auch die Einflüsse seiner Umgebung berücksichtigt.

Kombination von Hilfsformen

Darüber hinaus bietet das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Formen der Hilfe miteinander zu kombinieren, wenn dies im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen liegt. Dies bedeutet, dass je nach den spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Einzelfalls eine Kombination aus verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden kann, um eine umfassende und maßgeschneiderte Betreuung sicherzustellen.

Die Festlegung der Art und des Umfangs der Hilfe erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Personensorgeberechtigten, den beteiligten Fachkräften und den zuständigen Behörden, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Interessen des Kindes oder Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden und eine bestmögliche Entwicklung gewährleistet ist.

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Wie Sie zu unserer Unterstützung gelangen

Kontaktieren Sie Ihr Jugendamt

Wenn Sie Unterstützung für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen benötigen, erfolgt der übliche Weg über Ihr örtliches Jugendamt, welches eine zentrale Anlaufstelle für elterliche Anliegen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Dort können Sie sich an Ihre:n persönliche:n Ansprechpartner:in im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wenden, der oder die Ihnen bei der Klärung Ihrer Anliegen und der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen zur Seite steht.

Umfassende Bedarfsanalyse

Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens, das in enger Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ansprechpartner:in im Jugendamt, Ihnen als sorgeberechtigte Personen, den betroffenen Kindern oder Jugendlichen sowie möglicherweise weiteren Fachkräften durchgeführt wird, erfolgt eine umfassende Bedarfsanalyse. Hierbei wird gemeinsam geprüft, ob und in welchem Umfang die Unterstützung von professionellen Fachkräften notwendig und angemessen ist. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse, Ressourcen und Ziele des Kindes oder Jugendlichen im Mittelpunkt.

Umfang der Unterstützung

Im Zuge dieses Verfahrens werden nicht nur die allgemeinen Rahmenbedingungen der Unterstützung definiert, sondern auch spezifische Absprachen getroffen, die den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Dies beinhaltet Aspekte wie die Konkretisierung der Unterstützungsziele, die voraussichtliche Dauer der Hilfe, den Umfang der Maßnahmen und die spezifische Ausgestaltung der Unterstützung.

Wir sind für Sie da

Falls Sie Fragen oder Unklarheiten bezüglich unserer Unterstützungsleistungen haben, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, sei es für einen persönlichen Austausch, einen Anruf oder eine schriftliche Nachricht. Wir sind stets bereit, Sie umfassend zu informieren und zu unterstützen, damit Sie und Ihr Kind oder Jugendlicher die bestmögliche Hilfe erhalten.

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Raphael Schmitz

Düsseldorf

Ihr Ansprechpartner in der Region Düsseldorf
Zuständig für Anfragen der Jugendämter

0151 41385294
Julia Gaidas

Köln, Leverkusen

Ihre Ansprechpartnerin in der Region Köln & Leverkusen
Zuständig für Anfragen der Jugendämter

0151 68597594